Weitere Entscheidung unten: KG, 04.09.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.07.2006 - 4 Ss OWi 321/06 (1)   

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https://dejure.org/2006,6821
OLG Hamm, 26.07.2006 - 4 Ss OWi 321/06 (1) (https://dejure.org/2006,6821)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.07.2006 - 4 Ss OWi 321/06 (1) (https://dejure.org/2006,6821)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 4 Ss OWi 321/06 (1) (https://dejure.org/2006,6821)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tragweite der Grundsätze des fairen Verfahrens und insbesondere der hieraus abzuleitenden Fürsorgepflicht; Wartezeit des Gerichts bis zu einer Verwerfungsentscheidung bei unpünklichem Erscheinen des Betroffenen zur Hauptverhandlung ohne ausreichende Entschuldigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nichterscheinen zur Hauptverhandlung in einer Bußgeldsache - Fürsorgepflicht des Gerichts

  • Judicialis

    OWiG § 73; ; OWiG § 74; ; OWiG § 80

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 73; OWiG § 74; OWiG § 80

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wartepflicht des AG vor Einspruchsverwerfung

Verfahrensgang

  • AG Coesfeld - 3b OWi 89 Js 17/06
  • OLG Hamm, 26.07.2006 - 4 Ss OWi 321/06 (1)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 184
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 24.08.2007 - 2 Ss OWi 223/07

    Bußgeldhauptverhandlung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Wartepflicht des

    Das Urteil verletzt insbesondere die hieraus abzuleitende Fürsorgepflicht und führt im Ergebnis dazu, den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör zu beeinträchtigen, da er sich nicht zur Sache einlassen konnte (vgl. KG, Beschluss vom 13.04.2006 - 2 Ss 56/05 -, zit. nach juris; OLG Hamm, NStZ-RR 2007, S. 184).

    Aus dieser ergibt sich nicht nur die Pflicht, mit einer gewissen Verzögerung des Betroffenen zu rechnen und eine Wartezeit von 15 Minuten bis zu einer Verwerfungsentscheidung einzuhalten, sondern zusätzlich, wenn der Betroffene innerhalb dieser Wartezeit mitteilt, dass er sich verspäten, aber noch innerhalb angemessener Zeit erscheinen werde, einen weiteren Zeitraum zuzuwarten (KG Berlin, DAR 2001, 175; OLG Hamm NStZ-RR 2007, 184).

  • OLG Zweibrücken, 16.09.2009 - 1 SsBs 28/09

    Anforderung an die Urteilsgründe bei Verwerfungsentscheidungen im Rahmen von

    Auch wenn der Betroffene ohne ausreichende Entschuldigung, aber auch ohne grobe Nachlässigkeit oder Mutwilligkeit nicht pünktlich zur Hauptverhandlung erscheint, muss das Gericht nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens, wegen seiner hieraus abzuleitenden Fürsorgepflicht und aufgrund des Ausnahmecharakters der Verwerfungsentscheidung nicht nur eine Wartezeit von grundsätzlich 15 Minuten einhalten; vielmehr ist zusätzlich ein weiterer Zeitraum zuzuwarten, wenn der Betroffene innerhalb dieser Wartezeit mitteilt, dass er sich verspäten, aber noch innerhalb angemessener Zeit erscheinen werde (OLG Frankfurt DAR 2008, 33; OLG Hamm NStZ-RR 2007, 184; KG NZV 2001, 356 und Beschluss vom 13.4.2006, 2 Ss 56/06 - juris; Göhler a.a.O., § 74 Rn. 28).
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Rechtsprechung
   KG, 04.09.2006 - 2 Ss 213/06 - 3 Ws (B) 447/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,29595
KG, 04.09.2006 - 2 Ss 213/06 - 3 Ws (B) 447/06 (https://dejure.org/2006,29595)
KG, Entscheidung vom 04.09.2006 - 2 Ss 213/06 - 3 Ws (B) 447/06 (https://dejure.org/2006,29595)
KG, Entscheidung vom 04. September 2006 - 2 Ss 213/06 - 3 Ws (B) 447/06 (https://dejure.org/2006,29595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 184
  • NZV 2007, 633
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 12.10.1999 - 1 Ss 195/99

    Entbindung des Betroffenen von der Pflicht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen

    Auszug aus KG, 04.09.2006 - 3 Ws (B) 447/06
    Allein die theoretische Möglichkeit, der Betroffene werde seinen Entschluss zum Schweigen in der Hauptverhandlung überdenken, reicht nicht aus, ihm die Befreiung von der Erscheinungspflicht zu verweigern (vgl. OLG Zweibrücken NZV 2000, 304; Seitz in Göhler a.a.O.).
  • OLG Dresden, 08.03.2005 - Ss OWi 141/05

    Anforderungen an die Gründe eines Verwerfungsurteils

    Auszug aus KG, 04.09.2006 - 3 Ws (B) 447/06
    Vielmehr ist dieses verpflichtet, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. KG, Beschlüsse vom 17. März 2006 - 3 Ws (B) 136/06 - und vom 2. August 2006 - 3 Ws (B) 395/06 - OLG Dresden DAR 2005, 460).
  • KG, 10.03.2011 - 3 Ws (B) 78/11

    Entbindung, Anwesenheitspflicht, Hauptverhandlung, OWi-Verfahren

    Allein die theoretische Möglichkeit, der Betroffene werde seinen Entschluss zum Schweigen in der Hauptverhandlung überdenken, reicht daher nicht aus, ihm die Befreiung von der Erscheinungspflicht zu verweigern (vgl. OLG Zweibrücken a.a.O.; BayObLG ZfS 2001, 186; OLG Stuttgart DAR 2004, 542; OLG Hamm VRS 111, 370 und 107, 120; OLG Rostock DAR 2003, 530; Senat VRS 113, 63 und VRS 111, 429).

    Soweit in der gleichfalls vom Amtsgericht zitierten Entscheidung des Senats vom 12. März 2001 - 3 Ws (B) 647/00 - nicht entscheidungstragend - durch einen Hinweis auf die oben bezeichnete Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Festhalten an dieser auch unter der Geltung der Neufassung von § 73 OWiG gesehen werden könnte, hat der Senat diese Auffassung schon in seiner bisherigen Rechtsprechung aufgegeben (vgl. VRS 113, 63 und VRS 111, 429) und hält daran fest.

  • OLG Brandenburg, 21.02.2024 - 1 ORbs 19/24

    Verwerfung des Einspruchs, wirksamer Entbindungsantrag, Verletzung des

    Die mögliche Annahme, der Betroffene könne in einer Hauptverhandlung dazu gebracht werden, sein Prozessverhalten überdenken ist spekulativ und widerspricht dem erklärten Willen des Betroffenen und reicht nicht aus, ihm die Befreiung von der Erscheinungspflicht zu verweigern (vgl. KG VRS 111, 429, 430; KG VRS 113, 63).
  • OLG Brandenburg, 13.06.2019 - 53 Ss OWi 261/19

    Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung

    Die mögliche Annahme, der Betroffene könne in einer Hauptverhandlung dazu gebracht werden, sein Prozessverhalten überdenken ist spekulativ und widerspricht dem erklärten Willen des Betroffenen und reicht nicht aus, ihm die Befreiung von der Erscheinungspflicht zu verweigern (vgl. KG VRS 111, 429, 430; KG VRS 113, 63).
  • OLG Brandenburg, 01.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 424/22

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

    Die mögliche Annahme, der Betroffene könne in einer Hauptverhandlung dazu gebracht werden, sein Prozessverhalten überdenken ist spekulativ und widerspricht dem erklärten Willen des Betroffenen und reicht nicht aus, ihm die Befreiung von der Erscheinungspflicht zu verweigern (vgl. KG VRS 111, 429, 430; KG VRS 113, 63).
  • KG, 11.12.2017 - 3 Ws (B) 310/17

    Bußgeldhauptverhandlung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablehnung eines

    Rein spekulative Erwägungen, die Anwesenheit eines Betroffenen könne in der Hauptverhandlung zu einem Erkenntnisgewinn führen, genügen jedoch nicht (vgl. OLG Koblenz NZV 2007, 587; OLG Naumburg StraFo 2007, 207; OLG Bamberg VRS 113, 284; Senat DAR 2012, 31; 2011, 146; VRS 113, 63; 111, 429).
  • KG, 19.05.2017 - 3 Ws (B) 109/17

    Einspruchsverwerfungsurteil wegen des Nichterscheinens des Betroffenen zur

    Rein spekulative Erwägungen, die Anwesenheit eines Betroffenen könne in der Hauptverhandlung zu einem Erkenntnisgewinn führen, genügen jedoch nicht (vgl. OLG Koblenz NZV 2007, 587; OLG Naumburg StraFo 2007, 207; OLG Bamberg VRS 113, 284; Senat DAR 2012, 31; 2011, 146; VRS 113, 63; 111, 429).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2021 - 2 Ss OWi 440/21

    Entbindungsantrag, Frist, rechtzeitiger Eingang, Missbrauch

    Entspricht das Gericht dem Antrag nicht und verwirft es den Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG, verletzt es damit den Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör, weil statt der erstrebten Sachentscheidung eine reine Prozessentscheidung ergeht, in der das (ggf. nur schriftliche) Vorbringen des Betroffenen gerichtlich nicht gewürdigt wird (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.06.2017, 2 Ss-OWi 614/17 m. w. N.; KG Berlin, Beschluss vom 04.09.2006 - 2 Ss 213/06 - 3 Ws (B) 447/06 -, juris; Göhler, OWiG, 18. Auflage, § 73, Rn. 4 ff. m. w. N.).
  • KG, 01.04.2019 - 3 Ws (B) 103/19

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verfahrensfehlerhafte Ablehnung des Antrags des

    Rein spekulative Erwägungen, die Anwesenheit eines Betroffenen könne in der Hauptverhandlung zu einem Erkenntnisgewinn führen, genügen jedoch nicht (vgl. OLG Koblenz NZV 2007, 587; OLG Naumburg StraFo 2007, 207; OLG Bamberg VRS 113, 284; Senat DAR 2012, 31; 2011, 146; VRS 113, 63; 111, 429).
  • KG, 22.02.2007 - 3 Ws (B) 93/07

    Bußgeldverfahren: Entscheidung über Antrag auf Entbindung von der

    Allein die theoretische Möglichkeit, der Betroffene werde seinen Entschluss zum Schweigen in der Hauptverhandlung überdenken, reicht nicht aus, ihm die Befreiung von der Erscheinungspflicht zu verweigern (vgl. Senat VRS 111, 429 (430)).
  • OLG Brandenburg, 13.06.2019 - 1 Ss OWi 148/19
    Die mögliche Annahme, der Betroffene könne in einer Hauptverhandlung dazu gebracht werden, sein Prozessverhalten überdenken ist spekulativ und widerspricht dem erklärten Willen des Betroffenen und reicht nicht aus, ihm die Befreiung von der Erscheinungspflicht zu verweigern (vgl. KG VRS 111, 429, 430; KG VRS 113, 63).
  • OLG Jena, 10.10.2012 - 1 SsBs 40/12

    Bußgeldverfahren - Nichtentbindung vom persönlichen Erscheinen in der

  • KG, 05.10.2007 - 2 Ss 242/07

    Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen nach § 73 Abs. 2 OWiG bei

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